Im Falle einer Überweisung durch den behandelnden Facharzt im Spital verlangen wir von Ihrer Krankenversicherung eine Kostengutsprache. Liegt diese vor, steht Ihrem Eintritt nichts mehr im Wege. Die Versicherung übernimmt – abzüglich Ihres Selbstbehalts – die Kosten für Ihren Aufenthalt bei uns.